Juristischer Informationsdienst des Bums-Bus:

 

VG Neustadt 17.1.2005, 4 L 2998/04.NW
Bei einer BAK von drei Promille kann der Führerschein auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr entzogen werden

Einem Führerscheininhaber, bei dem eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von drei Promille festgestellt wurde, kann auch dann der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn er nicht unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat. Eine Alkoholabhängigkeit schließt für sich genommen schon die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.

Der Sachverhalt:
Die Polizei hatte den Antragsteller morgens gegen 8.30 Uhr nach einer angezeigten Körperverletzung in seiner Wohnung angetroffen. Ein Alkoholtest ergab den Wert von drei Promille. Nachdem die Fahrerlaubnisbehörde (Antragsgegnerin) hiervon Kenntnis erlangt hatte, forderte sie den Antragsteller auf, zum Ausschluss einer Alkoholabhängigkeit ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Weil er dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit sofortiger Wirkung den Führerschein. Der hiergegen gerichtete Antrag auf Eilrechtsschutz hatte keinen Erfolg.

Die Gründe:
Der Kläger hat keinen Anspruch darauf, dass er seine Fahrerlaubnis vorläufig behalten darf. Die Antragsgegnerin durfte aus der Nichtvorlage des geforderten ärztlichen Gutachtens schließen, dass beim Antragsteller eine Alkoholkrankheit vorliegt. Eine BAK von über drei Promille spricht für eine Alkoholabhängigkeit des Antragstellers. Eine derartige Erkrankung schließt schon für sich genommen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Antragsteller unmittelbar vor der Blutentnahme Auto gefahren ist. Ein Unfall oder eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs muss nicht erst abgewartet werden. Vielmehr besteht ein öffentliches Interesse daran, dass Personen, die ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind, unverzüglich von der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden.

 

und da wundert sich horst wenn er am nächsten morgen mit aufgezeichneten genitalien im gesicht erwacht...